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   KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75   

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https://dejure.org/1975,1522
KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75 (https://dejure.org/1975,1522)
KG, Entscheidung vom 23.10.1975 - 12 U 1278/75 (https://dejure.org/1975,1522)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 1975 - 12 U 1278/75 (https://dejure.org/1975,1522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz eines Neuwagens; Kilometer; Fahrleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 249 ff.

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 429 (Ls.)
  • MDR 1976, 400
  • VersR 1976, 861
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 15.02.1971 - 12 U 2087/70
    Auszug aus KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Frage, ob der Geschädigte bei der Beschädigung eines neuen oder neuwertigen Kfz einen Anspruch auf Ersatz der für die Beschaffung eines Neuwagens erforderlichen Kosten hat, nach den Besonderheiten des Einzelfalles und nicht aufgrund starrer Richtlinien zu entscheiden ist (vgl. KG, VersR 1971, 648; 1973, 1070).
  • KG, 13.07.1972 - 12 U 273/72
    Auszug aus KG, 23.10.1975 - 12 U 1278/75
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Frage, ob der Geschädigte bei der Beschädigung eines neuen oder neuwertigen Kfz einen Anspruch auf Ersatz der für die Beschaffung eines Neuwagens erforderlichen Kosten hat, nach den Besonderheiten des Einzelfalles und nicht aufgrund starrer Richtlinien zu entscheiden ist (vgl. KG, VersR 1971, 648; 1973, 1070).
  • OLG München, 16.09.1980 - 5 U 1110/80

    Zulässigkeit der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf "Neuwagenbasis";

    In anderen Urteilen wird eine Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Kilometerleistungen von 1000 km bis 2000 km noch für gerechtfertigt erachtet (z.B. OLG Köln DAR 1979, 111); das OLG Frankfurt hat ein beschädigtes Fahrzeug mit einer Fahrleistung von 2.792 km noch als neuwertig angesehen (VersR 1980, 335); das Kammergericht holt eine Abrechnung auf "Neuwagenbasis" bei über 3.000 km nur noch ausnahmsweise für berechtigt (KG VersR 1976, 861).

    Der Senat hält vielmehr eine Höchstgrenze von 3000 km Laufleistung für angemessen; die Erweiterung des von den Herstellern üblicherweise zugesicherten Garantierahmens bezüglich Gebrauchszeit und Kilometerleistung sowie der weitgehende Wegfall von festen Einfahrzeiten und Einfahrkilometern hat dazu geführt, dass auch Fahrzeuge mit einer Fahrleistung von mehr als 1000 km von der Verkehrsanschauung noch als neuwertig angesehen werden, während dies bei Fahrzeugen mit mehr als 3000 km Laufleistung nicht mehr festgestellt werden kann (vgl. KG VersR 1976, 861).

  • KG, 26.04.1976 - 12 U 2992/75

    Ersatzfähigkeit von Kosten für ein Sachverständigengutachten zum Schadensumfang

    Zu den maßgebenden Umständen gehören insbesondere das Fabrikat und das Alter des Fahrzeugs, die Fahrleistung zur Zeit des Unfalls, Art und Ausmaß der Schäden, die Möglichkeit einer technisch einwandfreien Instandsetzung sowie das Verhältnis der Instandsetzungskosten und des merkantilen Minderwerts zu dem Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall (vgl zuletzt das Urteil vom 23.10.1975 - 12 U 1278/75 - DAR 1976, 45 = NJW 1976, 429 L).
  • OLG Frankfurt, 08.05.1979 - 22 U 39/78
    Während ein Teil der OLG ziemlich schematisch für eine Abrechnung auf Neuwagenbasis eine Obergrenze bei 1000 km Fahrleistung zieht und Autos mit einer höheren Betriebsleistung nicht mehr als neuwertig ansieht (vgl. OLG Köln VersR 1975, 933 und OLG Nürnberg VersR 1975, 960), stellen andere (vgl. KG VersR 1976, 861 = NJW 76, 429 und OLG Frankfurt VersR 1973, 827) auf die besonderen Umstände des Einzelfalls und insbesondere auch auf ein Verhältnis zwischen Laufleistung und Schwere des Schadens ab.
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